Kapitalgewinne & clevere Trades: Die Kapitalertragsteuer in Deutschland mit Stil meistern

Wir zeigen dir alles, was du zum Thema Trading und Steuern wissen musst.

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Inhaltsverzeichnis

Sämtliches Einkommen ist in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Davon sind auch Gewinne am Kapitalmarkt nicht ausgeschlossen. Wer langfristig erfolgreich an den Märkten agieren möchte, für den ist eine gute Planung unerlässlich. Wer sich eine Strategie aneignet, den Erwartungswert kennt, den wahrscheinlichen Gewinn berechnet, beispielsweise mit unserem Rendite Rechner, der wird nach den ersten paar Trades recht ernüchtert sein, wenn die auf dem Tradingkonto gutgeschriebenen Gewinne geringer ausfallen als angenommen. Die Planung passt nicht zur Realität, weil die Kapitalertragssteuer nicht berücksichtigt wurde.

Wer muss Kapitalertragssteuer zahlen? Wann wird die Kapitalertragsteuer fällig? Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer? Wie hoch ist der Freibetrag und was ist die Kapitalertragssteuer überhaupt? All das und noch viel mehr erklären wir dir in diesem Artikel.

Kein Grund, Angst vor der Steuer zu haben

Steuern sind kompliziert und du traust dich nicht richtig an das Thema heran? Das Team von InsiderWeek zeigt dir, was es beim Trading in Sachen Steuern zu beachten gilt, damit du das meiste aus deinen Gewinnen herausholst.

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Was ist die Kapitalertragsteuer?

Definition und Anwendungsbereich

Die Kapitalertragsteuer (Abkürzung KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist, wie der Name auch schon sagt, eine Steuer auf Kapitalerträge, also beispielsweise Gewinne aus Aktiengeschäften, Zinsen, Dividenden oder Optionsgewinne. Anstatt jedoch einen individuellen Steuersatz anzulegen, wird bei Kapitalerträgen ein Satz in Höhe von pauschal 25 Prozent angesetzt. Zusätzlich werden noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

Wichtig für uns aktive Trader ist, dass Verluste mit Gewinnen verrechnet werden können, wodurch wir nur auf die tatsächlichen Nettogewinne Steuern zahlen müssen. Wir schauen uns das später noch im Detail an.

Die Kapitalertragssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer, die direkt bei der Entstehung des zu besteuernden Sachverhalts erhoben wird. Das klingt kompliziert, bedeutet aber lediglich, dass Bank oder Broker die Steuer einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen. Damit ist die Steuerpflicht sozusagen abgegolten, weshalb die Kapitalertragssteuer auch Abgeltungssteuer genannt wird.

Ab wann muss ich Kapitalertragssteuer zahlen? Wann muss ich Kapitalertragssteuer zahlen? Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer? Wie hoch ist der Freibetrag?

Das Wichtigste zur Kapitalertragssteuer in Deutschland

Historischer Kontext und aktuelle Änderungen

Die Kapitalertragsteuer existiert in ihrer heutigen Form seit 2009.

2021 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Verrechnung von Verlusten bei Termingeschäften zur Minderung der Steuerlast eingeschränkt hat. Ab diesem Zeitpunkt war es nur noch möglich, Verluste in Höhe von 20.000 Euro aus Termingeschäften steuerlich geltend zu machen. Gewinne mussten aber weiterhin voll besteuert werden. Das hat insbesondere das Futures Trading sehr unattraktiv gemacht.

Glücklicherweise wurde dieses Gesetz 2024 wieder zurückgenommen, wodurch Verluste nun wieder in voller Höhe mit den Gewinnen verrechnet werden können. Gerade für das Trading mit Futures ist dies eine extrem wichtige Änderung, die den Handel mit größeren Konten in Deutschland überhaupt erst ermöglicht.

Kapitalertragsteuer im Futures-Handel

Steuerliche Auswirkungen bei Futures und Derivaten

Beim aktiven Trading kommt es unvermeidlich zu Verlusttrades. Diese Verluste werden mit den Gewinnen verrechnet, so dass eine Minderung der Steuerlast entsteht und wir zum Ende des Jahres nur für die tatsächlichen Nettogewinne Einkommenssteuern bezahlen müssen.

Für diese Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen werden sogenannte Verlustverrechnungstöpfe verwendet. Wichtig ist, dass es verschiedene Verrechnungstöpfe für verschiedene Kapitalarten gibt, die nicht miteinander verrechnet werden können. Es existieren Töpfe für:

  • Verluste aus Aktien
  • Verluste aus Kapitalvermögen (ohne Aktien)
  • Verluste aus Termingeschäften (z.B. Futures, CFDs oder Optionen)

Es ist also nicht möglich, Verluste aus Aktiengeschäften oder ETFs mit Gewinnen aus dem Futures Trading zu verrechnen.

Warum Trader darauf achten sollten

Die Steuerbelastung stellt für Trader einen Einschnitt in ihr Kapital dar und damit eine Begrenzung des Mittels, mit dem sie ihre Gewinne erwirtschaften. Je mehr Kapital zur Verfügung steht, desto schneller sorgt der Zinseszins Effekt dafür, dass dieses weiter wächst. Schaue dir dazu auch unseren Zinseszinsrechner an.

Darum ist es natürlich besonders ärgerlich, wenn wir Steuern für Gewinntrades bezahlen müssen, die wir vielleicht im nächsten Trade wieder zurückerstattet bekommen. Dieses Hin und Her macht die Planung schwierig und der direkte Abzug der Steuer beschneidet unsere Gewinne und damit unser Tradingpotential.

Es ist nicht möglich, die Kapitalertragsteuer zu umgehen, aber ich zeige dir später noch Methoden, um die Regeln möglichst gut zu unserem Vorteil zu nutzen.

Deutsche Kapitalertragsteuer berechnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Grundlagen der Berechnung

Die abzuführende Steuer setzt sich zusammen aus Kapitalertragsteuer + Kirchensteuer (im Fall einer Religionszugehörigkeit) + Solidaritätszuschlag.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % und wird nicht auf den Gewinn, sondern auf die Kapitalertragsteuer erhoben.

Müssen wir Kirchensteuer zahlen, wird diese ebenfalls auf die Steuern erhoben und beträgt 9 % in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg. Dort beträgt sie 8 %. Außerdem mindert sie den zu versteuernden Betrag, weil diese als Sonderausgaben angesetzt werden.

Im Falle der Kirchensteuer sieht die Berechnung so aus:

Kapitalertragsteuer = Kapitalerträge / (4 + Kirchensteuersatz)

Hierauf wird nun der Solidaritätszuschlag erhoben:

Solidaritätszuschlag = Kapitalertragsteuer * 0,055

Und auch die Kirchensteuer:

Kirchensteuer = Kapitalertragsteuer * Kirchensteuersatz (0,08 oder 0,09)

Dieser Rechenweg ist natürlich recht umständlich, darum können auch die einfachen Zinssätze verwendet werden, um mit nur einem Schritt die gesamte Abgeltungssteuer zu berechnen:

ohne Kirchensteuer: 26,375 %

8 % Kirchensteuer: 27,819 %

9 % Kirchensteuer: 27,995 %

Kapitalertragssteuer berechnen mit einfachen Zinssätzen, die je nach Religionszugehörigkeit variieren.

Kapitalertragsteuer Höhe je nach Religionszugehörigkeit und Bundesland

Praxisbeispiele und Fallstudien

Kapitalertragsteuer für Gewinne berechnen:

Durch einen Trade im Gold Future haben wir 8.000 Euro Gewinn erzielt. Wir sind Kirchensteuerpflichtig und leben in Baden-Württemberg, wo 8 % Kirchensteuer fällig werden.

Kapitalertragsteuer = 8000 / (4 + 0,08) = 1.960,78 Euro
Hierauf werden nun die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet.

Solidaritätszuschlag = 1960,78 * 0,055 = 107,84 Euro
Kirchensteuer = 1960,78 * 0,08 = 156,86 Euro

Unsere Abzüge belaufen sich also auf 2.225,49 Euro
Es bleiben uns damit 5.774,51 Euro unseres Gewinns übrig (8000 - 1960,78 - 107,84 - 156,86)

Verrechnung der Steuer bei Verlusttrades:

  • Wir schließen einen Trade mit einem Gewinn in Höhe von 10.000 Euro.
    • Die Bank behält 25 % des Gewinns, also 2.500 Euro, als Abgeltungssteuer ein und wir erhalten 7.500 Euro.
  • Einige Zeit später läuft ein Trade gegen uns und wir schließen ihn mit einem Verlust von 4.000 Euro.
    • Die Bank verrechnet jetzt alle Gewinne und Verluste des laufenden Jahres und überprüft, wie viel Steuern wir bereits gezahlt haben.
    • Die Rechnung sieht also wie folgt aus: 10.000 € - 4.000 € = 6.000 € Nettogewinn.
    • Auf diese 6.000 Euro schulden wir dem Staat nun 25 % Kapitalertragsteuer, was 1.500 Euro bedeutet.
    • Da wir aber bereits 2.500 Euro Steuern aus unserem ersten Trade gezahlt haben, werden wir die 1.000 Euro zu viel gezahlten Kapitalertragsteuern zurückbekommen. Diese wird im Rahmen der Abrechnung unseres zweiten Trades gutgeschrieben.
Die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen sorgt dafür, dass wir die zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zurückbekommen

Kapitalertragsteuer verrechnen - Gewinne mit Verlusten ausgleichen

Sollte die Reihenfolge andersherum sein, unser erster Trade ist ein Verlusttrade und der zweite schließt im Gewinn, ist das Ergebnis genau dasselbe.

Strategien zur Steueroptimierung

Nutzung von Freibeträgen und weitere Tipps

Der Gesetzgeber gibt uns nicht viele Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu senken. Privatpersonen verfügen lediglich über einen Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro (2.000 Euro bei verheirateten und gemeinsam veranlagten Personen). Dieser Freibetrag wird auf die Gewinne angerechnet. Erst wenn der Freibetrag überschritten ist, müssen Steuern bezahlt werden. Um den Freibetrag zu nutzen, muss bei der Bank oder dem Broker ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Wichtig hierzu zu beachten: Wer den Pauschalbetrag nutzt, kann darüber hinaus keine Werbungskosten zur Senkung der Kapitalertragsteuer absetzen.

Wenn wir Kapitalerträge erzielen, aber sonst nur geringe Einkünfte haben, ist eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer möglich. Das ist beispielsweise für Rentner interessant, die eine geringe Rente bekommen, aber Einkünfte aus Kapital erzielen. Für diese Befreiung darf die Summe aller Einkünfte aber nicht über dem Grundfreibetrag in Höhe von 12.096 Euro liegen.

Wie bereits erwähnt, wird die Abgeltungssteuer vom Broker (z.B. Trade Republic) automatisch abgeführt. Das gilt aber nur, wenn sich dieser auch in Deutschland befindet. Ist der Sitz im europäischen Ausland, muss man die Einkünfte in der Steuererklärung, in der Anlage KAP, angeben. Das ändert zwar nichts daran, dass Steuern gezahlt werden müssen, aber dadurch, dass wir sie erst am Ende des Jahres bezahlen, steht uns das ganze Jahr über der ganze Betrag zur Verfügung, so dass wir ein höheres Kapital haben, mit dem wir wirtschaften können.

Steuerplanung für Trader in Deutschland

Wird die Steuer direkt vom Broker abgeführt, müssen die Steuerabzüge bei der Kalkulation der Rendite berücksichtigt werden, so dass ein realistisches Bild der Kapitalentwicklung entsteht.

Wenn die Steuer selbst abgeführt werden muss, sollten die Belege über jeden Trade aufbewahrt werden. Viele Broker erstellen Steuerformulare für das letzte Handelsjahr, einige davon sind sogar speziell auf die deutsche Steuererklärung zugeschnitten. Dennoch ist es sinnvoll, Aufzeichnungen über alle gemachten Trades zu haben, so dass diese zur Not nachvollzogen werden können.

Für komplexere Vorgänge, zum Beispiel für den Optionshandel oder für Umsätze, die bereits im Ausland versteuert wurden, ist es unter Umständen sinnvoll, einen Steuerberater einzuschalten.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Gerade da es nur wenige Möglichkeiten gibt, die Steuerlast zu mindern, sollten wir sicherstellen, dass wir alles tun, um die typischen Fehler zu vermeiden:

  • Kein Freistellungsauftrag erteilt: Ohne Freistellungsauftrag wird der Steuerfreibetrag nicht genutzt und wir zahlen unnötige Steuern. Der Freibetrag kann auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden.
  • Doppelbesteuerung: Wer Umsätze im Ausland erzielt, beispielsweise bei einer ausländischen Bank, wird unter Umständen bereits im Ausland besteuert. Diese ausländische Kapitalertragsteuer muss in der Steuererklärung angegeben werden um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
  • Freibetrag nicht voll ausgeschöpft: Wer seinen Freibetrag auf mehrere Banken aufgeteilt hat, einer davon aber nicht in vollem Umfang genutzt wurde, kann dies über die Steuererklärung nachholen und so zu viel gezahlte Kapitalertragsteuern zurückholen.
Abgeltungssteuer - vermeiden der häufigsten Fehler: Vergessen einen Freistellungsauftrag zu stellen, wodurch der Freibetrag nicht genutzt wird. Auf bereits besteuerte Einkünfte im Ausland muss in Deutschland nicht nochmal Steuern bezahlt werden. Freibetrag nicht vollständig ausnutzen - Freistellungsauftrag bei allen Banken und Brokern stellen und die gezahlte Steuer in der Steuererklärung angeben.

Fehler vermeiden - Steuern sparen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer beim Futures-Handel? 

Die Höhe der Kapitalertragsteuer hängt von der Kirchensteuer ab. Abhängig davon, ob und wie viel Kirchensteuer bezahlt wird, kann der Gewinn mit diesen Prozentsätzen multipliziert werden, um die gesamte Steuerlast, also inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, zu berechnen:
Ohne Kirchensteuer: 26,375 %
Kirchensteuer 8 %: 27,819 %
Kirchensteuer 9 %: 27,995 %

Ab wann muss ich Kapitalertragsteuer zahlen?

Prinzipiell müssen Gewinne aus Kapitalanlagen ab dem ersten Cent versteuert werden. Es gibt jedoch einen Freibetrag (Sparerpauschbetrag) in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr, der genutzt werden kann. In diesem Fall sind nur die Gewinne zu versteuern, die den Freibetrag übersteuern.

Was passiert, wenn man den Freistellungsauftrag überschreitet?

Sobald die Gewinne aus Kapitalerträgen den Sparerpauschbetrag überschreiten, wird die Abgeltungssteuer fällig. Angenommen man ist unverheiratet und erzielt 1.500 Euro Gewinne aus Futures Trading, so sind 1.000 Euro davon steuerfrei. Die übrigen 500 Euro müssen mit 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Soli und eventuell Kirchensteuer versteuert werden.

Wann muss ich keine Kapitalertragsteuer zahlen?

In Deutschland gibt es einen Freibetrag (Pauschbetrag), auf den keine Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss. Für Unverheiratete sind dies 1.000 Euro, Verheiratete, die zusammen veranlagt sind, verfügen über 2.000 Euro. Ansonsten sind Einkommen aus Kapitalerträgen dann steuerfrei, wenn alle Einkünfte, also auch Kapitalgewinne, 12.096 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Wie kann ich die Kapitalertragsteuer zurückholen?

Zu viel gezahlte Steuer können wir uns über die Steuererklärung zurückholen. Hierzu müssen wir die Anlage KAP ausfüllen. Das ist aber leider nur in Einzelfällen möglich, beispielsweise wenn man seinen Pauschbetrag über mehrere Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken verteilt hat.Angenommen wir haben einen Freibetrag von 1.000 Euro und diesen auf zwei Banken zu je 500 Euro verteilt. Über Bank A machen wir 300 Euro Gewinn aus Aktientrading, über Bank B erzielen wir 800 Euro Gewinne aus Dividenden. Bank B würde also für 300 Euro die Abgeltungssteuer einbehalten, obwohl unser gesamter Freibetrag von 1.000 Euro noch nicht ganz ausgenutzt ist. Die Steuer auf die 200 Euro, die noch in den Freibetrag fallen, können wir uns über die Steuererklärung wieder holen.

Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer?

Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer ist das selbe. Die Kapitalertragsteuer in Deutschland ist so gestaltet, dass sie direkt von der Bank einbehalten wird, wenn dem Kunden die Gewinne ausbezahlt werden. Durch dieses Einbehalten.

Wann erstattet das Finanzamt Kapitalertragsteuer?

Das Finanzamt erstattet die Kapitalertragsteuer (Abkürzung KESt), wenn ein Grund dafür vorliegt und alle notwendigen Angaben in der Steuererklärung, Anlage KAP gemacht wurden. Für die Gründe siehe die Frage “Wie kann ich Kapitalertragsteuer zurückholen?”

Kann ich als Rentner die Kapitalertragsteuer zurückholen?

Personen, die das 64. Lebensjahr abgeschlossen haben, können den sogenannten Altersentlastungsbetrag nutzen, um Steuern auf alle Einkunftsarten ausgenommen Renten und Pensionen zu sparen. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt davon ab, in welchem Jahr das 64. Lebensjahr vollendet wurde. Die Erstattung muss über die Anlage KAP in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Kann ich die Kapitalertragsteuer in meiner Steuererklärung ansetzen?

Prinzipiell ist die Steuer mit dem Einbehalten von 25 % durch die Bank oder den Broker abgegolten. Ist aber der persönliche Steuersatz niedriger als 25 %, so kann die Differenz erstattet werden. Auch wenn Kapitalerträge bereits im Ausland besteuert wurden, können diese in der Steuererklärung in der Anlage KAP angegeben werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Weitere Ressourcen und Empfehlungen

Wer sich tiefer mit dem Thema beschäftigen möchte, für den gibt es einige gute und seriöse Seiten, die sich mehr mit der rechtlichen Seite dieses Themas beschäftigen und auch eigene Kapitalertragsteuer Rechner anbieten:

Fazit

Die Kapitalertragsteuer ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor bei der Berechnung der Rendite einer Tradingstrategie (zum Beispiel mit unserem Rendite Rechner).

Auch wenn es nur wenige Möglichkeiten gibt, die Belastung zu reduzieren, sollten wir diese in jedem Fall nutzen und darauf achten, gängige Fehler zu vermeiden.

Auch wenn alles auf den ersten Blick recht kompliziert klingt, ist die Abgeltungssteuer eigentlich recht einfach zu verstehen und es lohnt sich, damit zu beschäftigen, um am Ende böse Überraschungen zu vermeiden und das Maximum aus unserer Trading Tätigkeit herauszuholen.

Das Wichtigste in kürze

Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer):
Auf alle Kapitalgewinne werden pauschal 25 % Steuer (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) erhoben. Diese Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungssteuer genannt) wird in Deutschland direkt an der Quelle einbehalten – Bank oder Broker führen sie sofort ans Finanzamt ab.

Verlustverrechnung:
Verluste aus Wertpapier- oder Termingeschäften werden mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet, sodass nur der tatsächliche Nettogewinn versteuert wird. Seit 2024 können Verluste aus Termingeschäften (z.B. Futures, CFDs, Optionen) wieder voll angerechnet werden (nach einer zuvor auf 20.000 € beschränkten Deckelung). Dabei existieren getrennte Verlustverrechnungstöpfe für Aktien, sonstige Kapitalerträge und Termingeschäfte – ein Verrechnung über diese Kategorien hinweg ist nicht möglich.

Auslandsbroker und Doppelbesteuerung:
Bei Brokern mit Sitz im Ausland wird die Abgeltungssteuer meist nicht automatisch einbehalten. In diesem Fall müssen die Kapitalerträge in der deutschen Steuererklärung (Anlage KAP) angegeben und die Steuer nachträglich entrichtet werden. Gegebenenfalls im Ausland gezahlte Quellensteuer kann in der Steuererklärung angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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